Der Bauplatz befindet sich in sehr schöner Lage im Ortsteil Appenhofen. Er eignet sich zur Bebauung mit einem Mehrfamilienhaus oder eines Einfamilienhauses.
Die Bebauung richtet sich nach §34.
Nach § 34 ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Eine Bebauung in zweiter Reihe ist nicht möglich. Die fiktive hintere Baugrenze liegt bei 16 m. Der Abstand zwischen öffentlichem Verkehrsweg und Neubau sollte nicht mehr als 4,20 m betragen. Ebenso muss die Geschosszahl der Umgebung eingehalten werden. Die Gebäudehöhe darf 13,30 m nicht überschreiten.
Sie haben weitere Fragen oder wünschen einen Besichtigungstermin, dann können Sie sich mit unserem Immobilienberater, Herrn Stefan Laux in Verbindung setzen nachdem wir Ihre Anfrage beantwortet haben.
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